Analoge Schnurlostelefone ab 01.01.2009 verboten

Eines der ersten offiziell erlaubten Schnurlostelefone aus den 90er Jahren wird ab dem 01.01.2009 verboten. Laut der Bundesnetzagentur müssen bestimmte analoge Geräte, wie beispielsweise von Siemens oder Panasonic ersetzt werden, weil die Frequenzen, auf der sie bis jetzt funken, neu vergeben werden und zwar an die deutschen Mobilfunk-Netzbetreiber. Das heißt für Sie, wenn Sie noch ein solches Gerät besitzen: Telefon entsorgen, selbst wenn das Gerät noch einwandfrei funktionieren sollte. Von diesem Verbot sind alle Telefone betroffen, die nicht dem DECT Standard entsprechen (CT1+ und CT2).

Wenn das Telefon nach dem 31.12.2008 benutzt wird, kann es zu Störungen im Funknetz kommen. Die Ursachenforschung durch die Mobilfunk-Netzbetreiber wird den Verursachern dann in Rechnung gestellt. Die Kosten dafür, können sich im Härtefall auf bis zu 1000 Euro belaufen. Durch den Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetzt werden Sie zudem noch wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt.

Rufen Sie uns direkt an unter unserer Supporthotline und lassen sich über Ihr jetziges Telefon beraten:
02361 3773-5000


Informieren Sie sich genau auf der Seite der Bundesnetzagentur:

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