Karlsruhe (ddp): “Internetnutzer müssen ihren WLAN-Anschluss durch ein persönliches Passwort vor dem unberechtigten Zugriff durch Dritte schützen. Andernfalls haften sie, wenn Fremde über einen unzureichend gesicherten Zugang eines solchen drahtlosen lokalen Funknetzes urheberrechtlich geschützte Werke herunterladen oder verbreiten – etwa Musiktitel. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Mittwoch entschieden. (…)”
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