Analoge Schnurlostelefone ab 01.01.2009 verboten
Eines der ersten offiziell erlaubten Schnurlostelefone aus den 90er Jahren wird ab dem 01.01.2009 verboten. Laut der Bundesnetzagentur müssen bestimmte analoge Geräte, wie beispielsweise von Siemens oder Panasonic ersetzt werden, weil die Frequenzen, auf der sie bis jetzt funken, neu vergeben werden und zwar an die deutschen Mobilfunk-Netzbetreiber. Das heißt für Sie, wenn Sie noch ein solches Gerät besitzen: Telefon entsorgen, selbst wenn das Gerät noch einwandfrei funktionieren sollte. Von diesem Verbot sind alle Telefone betroffen, die nicht dem DECT Standard entsprechen (CT1+ und CT2).


